Neben dem regulären Asylverfahren gibt es noch weitere Verfahren, die Besonderheiten aufweisen oder die nur für bestimmte Personengruppen gelten. Größtenteils sind diese Verfahren gesetzlich vorgesehen. So wird das Flughafenverfahren schon seit Jahrzehnten aufgrund von Regelungen im AufenthG durchgeführt. Auch das Verfahren an der Grenze ist im AufenthG vorgesehen, wird aber weitestgehend von europarechtlichen Vorschriften überlagert.
Auch das schriftliche Schnellverfahren ist schon lange im AsylG geregelt und wurde in den Jahren 2014/2015 angewandt, um insbesondere Asylsuchenden aus Syrien zügig Schutz zu gewähren.
Aufgrund des vorübergehenden Anstiegs der Zahl von Asylsuchenden im Jahr 2015 wurden eilig neue Verfahren eingeführt. Gesetzlich wurde das "beschleunigte Verfahren" vorgesehen, welches bisher aber kaum genutzt wird. Viel weitreichendere Auswirkungen hat die inzwischen bundesweite Durchführung von verkürzten Verfahren in Ankunftszentren.
Stand: Januar 2023
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