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Schule

In Deutschland besteht neben dem Recht auf Schulbesuch auch eine Schulpflicht. Dieser unterliegen alle Personen ungeachtet ihrer Nationalität. Die Schulpflicht verlangt von Eltern unter Strafandrohung, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Sie verpflichtet außerdem die örtlichen Schulen, Kinder aufzunehmen. Die Schulpflicht regeln die Bundesländer in ihren Schulgesetzen. Sie beginnt in der Regel im Alter von sechs Jahren und besteht aus zwei Teilen:

Die sogenannte Vollzeitschulpflicht umfasst neun, in manchen Bundesländern auch zehn Jahre an einer allgemeinbildenden Schule. Anschließend kann man:

  • weiter in Vollzeit die Schule bis zum Abitur besuchen (Sekundarstufe II)
  • eine Berufsfachschule in Vollzeit besuchen
  • eine Berufsschule in Teilzeit besuchen (duale Berufsausbildung)

Die Schulpflicht endet in der Regel mit der Volljährigkeit oder, wenn man nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in einer Berufsausbildung ist, mit deren Ende. In Hessen und Rheinland-Pfalz gilt die Schulpflicht bis zum 21. Lebensjahr, in Berlin nur bis zum 16. Lebensjahr.

In den Schulgesetzen der meisten Bundesländer ist ausdrücklich geregelt, dass die Schulpflicht auch für Personen mit Duldung sowie für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung besteht. Ansonsten ergibt sich die Schulpflicht daraus, dass diese Personen ihren gewöhnlichen Aufenthalt – also ihren Lebensmittelpunkt – in dem jeweiligen Bundesland haben.

Ausgenommen von der Schulpflicht sind dagegen Kinder und Jugendliche ohne Dokumente. Sie können die Schule zwar besuchen, haben aber keinen Anspruch auf einen Platz. Ausnahmen können auch für Kinder von Asylsuchenden gelten, die sich in der ersten Phase des Asylverfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung befinden.  Außer im Saarland und in Berlin gelten für sie besondere Regelungen. In den meisten Bundesländern haben sie in dieser Zeit nur ein Schulbesuchsrecht, jedoch keine Pflicht.

Stand: Dezember 2024

Materialien

  • Broschüre des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BUMF) über Rechte geflüchteter Jugendlicher in Deutschland (Stand: Juli 2018).
  • Recherche des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BUMF)zur Bildungssituation von Flüchtlingen in Deutschland
  • Beitrag im Asylmagazin von Johanna Grießbach: Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im deutschen Schulsystem (Stand: Januar/Februar 2017).
  • Leitfaden „Recht auf Bildung für Flüchtlinge“ von Barbara Weiser (Stand: Dezember 2016).
  • Basisinformationen Nr. 3 „Rechte und Pflichten von Asylsuchenden“ (Stand: Juni 2022).
  • Studie zu neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen im deutschen Schulsystem des Mercator-Instituts und dem Zentrum für LehrerInnenbildung (Stand: 2015).
  • Handreichung zu Flüchtlingskindern und Jugendlichen in der Schule des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Stand: Oktober 2015).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur „Landkarte Kinderrechte“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Informationen zum Zugang zu Kita und Schule in den Bundesländern.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zum Thema Schule.
  • Beitrag Zur Schulsituation geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Aus Politik und Zeitgeschichte, Dezember 2020

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.