Der Aufbau kombinierter Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (sogenannte "AnkER"-Einrichtungen) ist im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehen. Im Herbst 2018 sollen nach den Plänen des Bundesinnenministeriums die ersten dieser Einrichtungen als Pilotprojekte gestartet werden.
Zur Sicherung menschen- und flüchtlingsrechtlicher Mindeststandards in den geplanten Einrichtungen und um "problematischen Entwicklungen" entgegenzuwirken, empfiehlt UNHCR unter anderem:
- Begrenzung des Höchstdauers des Aufenthalts in den AnkER-Einrichtungen auf drei, höchstens sechs Monate;
- Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bei der Auswahl des Standorts (örtliche Infrastruktur, Bevölkerungszahl, organisatorische Handhabbarkeit etc.);
- Unabhängige Verfahrensberatung, wobei neben einer allgemeinen Information über das Verfahren eine fallspezifische Beratung nach Möglichkeit vor der Antragstellung, jedenfalls aber vor der Anhörung, erfolgen sollte; weitere Beratungstermine vor Zustellung des Bescheids sollen ermöglicht werden;
- Frühzeitige Feststellung, ob Personen besonderen Unterstützungsbedarf haben und Berücksichtigung solcher besonderen Bedürfnisse bei der Aufnahme und im Verfahren.
In einer Reihe von Stellungnahmen und Presseerklärungen hatten in den letzten Monaten viele zivilgesellschaftliche Organisationen Kritik an den Plänen geäußert. So wurde unter anderem in einem gemeinsamen offenen Brief von 24 Organisationen darauf hingewiesen, dass Mindeststandards für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in den Zentren nicht gewährleistet seien (Link unten).
Auch die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem UNHCR zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sprach sich gegen die Einrichtung der AnkER-Zentren aus. Mit der "isolierten Unterbringung in großen Lagern" würden "mutwillig soziale Brennpunkte" geschaffen. Dass nach den Plänen die am Asylverfahren beteiligten Behörden an einem Ort zusammengeführt werden sollten, sei in den vorhandenen "Ankunftszentren" schon der Fall. Die Pläne für eine weitere Beschleunigung der Verfahren seien dagegen kontraproduktiv und stellten rechtsstaatliche Grundsätze infrage.
Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) wies in einer weiteren Stellungnahme darauf hin, dass nach den bislang bekannt gewordenen Plänen in den AnkER-Zentren zahlreiche Risikofaktoren für die Gesundheit von Schutzsuchenden zu erwarten wären.