Entscheidung des BAMF

Auch wenn es “Asylantrag” und “Asylverfahren” heißt, prüft das Bundesamt nicht nur die Asylberechtigung nach dem Grundgesetz, sondern auch den sogenannten internationalen Schutz. Darunter fällt sowohl der Flüchtlingsschutz als auch der subsidiäre Schutz. Zudem prüft das BAMF immer, ob Abschiebungsverbote vorliegen – dies gilt auch im Falle der Ablehnung des Asylantrags im Dublin-Verfahren aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Staates.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das BAMF über einen Asylantrag entscheiden kann. Es kann den Antrag entweder ohne inhaltliche Prüfung als „unzulässig“ ablehnen (§ 29 AsylG), so etwa im Dublin-Verfahren. Es kann den Antrag zudem nach inhaltlicher Prüfung als „offensichtlich unbegründet" oder einfach „unbegründet“ ablehnen. Ein Antrag wird z. B. als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, wenn es sich um die Ablehnung des Antrags einer Person aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat handelt (siehe § 29a AsylG), wenn die Person über ihre Identität getäuscht oder gefälschte Beweismittel vorgelegt hat, Identitätsnachweise mutwillig vernichtet, die zur Identitätsklärung beitragen können oder wenn ihre Aussagen erhebliche Widersprüche aufweisen (siehe dazu § 30 AsylG).

Einem Asylantrag kann aber auch teilweise stattgegeben werden. So werden in zahlreichen Fällen zwar das Asylrecht sowie der Flüchtlingsschutz abgelehnt, aber es wird subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot zuerkannt.

Gegen jede Ablehnung des Asylantrags ist Rechtsschutz möglich.

Stand: Dezember 2024

Materialien

  • Infoblatt „Asylbescheid – und nun?“ des Anwältehauses Osnabrück (Stand: Mai 2016)
  • Hinweise des Flüchtlingsrat Niedersachsen zum Umgang mit Einstellungsbescheiden nach §33 AsylG (Stand: September 2016)
  • Basisinformationen Nr. 1 „Das Asylverfahren in Deutschland“ (Stand: August 2020).
  • Skript zur Beratungssituation im Asylverfahren der Refugee Law Clinics Berlin (Stand: Februar 2018).
  • Arbeitshilfe „Grundlagen des Asylverfahrens“ des Paritätischen Gesamtverbands (Stand: November 2021).
  • BAMF-Dienstanweisungen Asyl (DA) unter Stichwort „Bescheide“ (Stand: Janruar 2023).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum Leitfaden des Flüchtlingsrates Niedersachsen mit umfassenden Informationen zum BAMF-Bescheid (Stand: Juli 2020).

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.