Darüber welche Rechtsmittel gegen eine Abschiebungsanordnung oder eine Abschiebungsandrohung einzulegen sind, muss die jeweilige Behörde in einer Rechtsbehelfsbelehrung, die ihrer Entscheidung beigefügt ist, aufklären. Meist muss direkt Klage erhoben werden, da gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kein Widerspruch möglich ist (siehe § 11 AsylG).
In einigen Verfahrenskonstellationen ist neben Widerspruch oder Klage zudem ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkungen zu stellen, da in einigen Fällen Abschiebungen ansonsten auch trotz eines laufenden Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens vollzogen werden können.
Rechtsmittel sollten nur durch Anwält*innen oder kompetente Beratungsstellen, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz beraten, eingelegt werden.
Informationen zum Thema Rechtsmittel während und nach einer Abschiebung finden Sie auf der Themenseite "Abschiebung".
Stand: Dezember 2024
Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.