"Selbstständige Ausreise"

Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die nicht mehr im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind, können als Alternative zur Abschiebung Deutschland freiwillig verlassen. Dies können sie zum einen initiativ tun – etwa bereits während des laufenden Asylverfahrens - oder aber innerhalb der ihnen in der Abschiebungsandrohung gesetzten Ausreisefrist.

Die "selbstständige Ausreise" wird durch Förderprogramme wie REAG (Reintegration und Emigration Program for Asylum Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Program) etwa mit Übernahme der Reisekosten, Starthilfen und Reintegrationsprogrammen unterstützt. Eine entsprechende Rückkehrberatung ist bei der Ausländerbehörde sowie Nichtregierungsorganisationen möglich. 

Stand: Oktober 2024

Materialien

Links

  • Link zur Seite der Internationalen Organisation für Migration mit einer Übersicht der verschiedenen Förderprogrammen und wichtigen Dokumenten.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur "freiwilligen Rückkehr".
  • Link zur Seite "Selbstständige Ausreise" auf basiswissen.asyl.net

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.