Abschiebung und "selbstständige Ausreise"

Erlischt ein bestehender Aufenthaltstitel, z.B. durch Widerruf, Rücknahme oder Ausweisung, so trifft die betroffene Person grundsätzlich eine Ausreisepflicht (siehe § 50 AufenthG). Das bedeutet, dass sie das Bundesgebiet unverzüglich oder – falls eine Ausreisefrist gesetzt wurde – bis zum Ablauf dieser Frist verlassen muss. Die Ausreise in einen anderen EU- bzw. Schengen-Staat genügt diesen Anforderungen nur, sofern die betroffene Person auch die Erlaubnis hat, dort einzureisen und sich aufzuhalten.

Kommt die Person ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nach, wurde keine Ausreisefrist gewährt oder erscheint aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich, so wird die Ausreisepflicht durch die Abschiebung durchgesetzt (siehe § 58 AufenthG). Diese darf aber erst erfolgen, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person unerlaubt eingereist ist, nicht beabsichtigt einen Asylantrag zu stellen oder wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels unanfechtbar abgelehnt wurde, also keine Rechtsmittel mehr dagegen möglich sind (§ 58 Abs. 2 AufenthG).

Stand: Dezember 2024

Materialien

  • Informationsseite Abschiebungen des Flüchtlingsrat Niedersachsen inkl. Videomaterial (Stand: Dezember 2024)
  • Handreichung Abschiebungen aus stationärer Behandlung: Rechte und Möglichkeiten des Klinikpersonals des IPPNW (Stand Dezember 2023)
  • Handreichung zum rechtlichen Rahmen und zu Handlungsmöglichkeiten bei Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft (Stand: März 2021).
  • Broschüre des Deutschen Caritasverbands, Migration im Fokus: Abschiebung und Abschiebungshaft (Stand: Dezember 2019).
  • Arbeitshilfe des BumF und der BAfF zur Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (Stand: Dezember 2018).
  • Informationsseite des BumF zu Abschiebungen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten
  • weitere Materialien

Links

  • Link zu Materialien der Gesellschaft für Freiheitsrechte zum Schutz schwerkranker Menschen vor Abschiebungen.
  • Link zu den Materialien der Refugee Law Clinic Berlin zur „Aufenthaltsbeendigung“ (Stand: Februar 2018).
  • Link zum „Leitfaden für Flüchtlinge“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit Informationen zur Abschiebung und Abschiebehaft.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur Abschiebung.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur Freiwillige Rückkehr.
  • Link zur Seite "Abschiebung" bei basiswissen.asyl.net.
  • Link zur Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zum Thema Abschiebungen im Jahr 2022 mit umfangreichen Statistiken.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.