Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Ist die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, z.B. wegen fehlender Reisepapiere oder krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit unmöglich, so muss sie ausgesetzt und eine Duldung erteilt werden (siehe § 60a Abs. 2 AufenthG). Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und vermittelt deshalb auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Sie bescheinigt lediglich, dass sich die betroffene Person nicht illegal in Deutschland aufhält.

Die Duldung wird von der Ausländerbehörde erteilt. Ihre Dauer richtet sich danach, wie bald mit einer Abschiebung gerechnet werden kann. Geht die Behörde etwa davon aus, dass die Ausreise alsbald möglich sein wird, so wird sie eine Duldung für zum Beispiel einen Monat erteilen. Ist dagegen noch nicht ersichtlich wie lange das Abschiebungshindernis fortbesteht, so wird meist eine Duldung für sechs Monate erteilt, die dann gegebenenfalls verlängert wird.

Ausführliche Informationen zur Duldung finden Sie auf der Themenseite „Duldung“.

Stand: Januar 2023

Materialien

  • Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe über die einzelnen Formen der Duldung (Stand: Oktober 2020).
  • Broschüre "Krankheit als Abschiebungshindernis" des Deutschen Roten Kreuz und des Informationsverbund Asyl & Migration (Stand: Oktober 2020)
  • Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands zur Ausbildung- und Beschäftigungsduldung (Stand: Oktober 2020).
  • Arbeitshilfe des Thüringer Netzwerk BLEIBdran zu den Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung/Passbeschaffung für Menschen mit Duldung (Stand: Juli 2020).
  • Beiträge von Kirsten Eichler zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität sowie Sebastian Röder und Philipp Wittmann zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung in der Beilage zum Migrationspaket im Asylmagazin 8-9/2019.
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum „Leitfaden für Flüchtlinge“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit Informationen zur Abschiebung und Abschiebehaft.
  • Link zu den Materialien der Refugee Law Clinic Berlin zur „Aufenthaltsbeendigung“ (Stand: Februar 2018).
  • Link zur Übersichtsseite "Duldung und Bleiberecht" bei basiswissen.asyl.net

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.