Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die nicht mehr im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind, können als Alternative zur Abschiebung Deutschland freiwillig verlassen. Dies können sie zum einen initiativ tun – etwa bereits während des laufenden Asylverfahrens - oder aber innerhalb der ihnen in der Abschiebungsandrohung gesetzten Ausreisefrist.
Die "selbstständige Ausreise" wird durch Förderprogramme wie REAG (Reintegration und Emigration Program for Asylum Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Program) etwa mit Übernahme der Reisekosten, Starthilfen und Reintegrationsprogrammen unterstützt. Eine entsprechende Rückkehrberatung ist bei der Ausländerbehörde sowie Nichtregierungsorganisationen möglich.
Stand: Oktober 2024
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