Das Sozialgesetzbuch (SGB) regelt in seinen zwölf Teilen ausführlich weite Teile des deutschen Sozialrechts. Der Regelungsbereich reicht dabei von allgemeinen Regelungen, über die Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe bis hin zur Arbeitsförderung oder den gesetzlichen Versicherungen.
Das SGB III widmet sich der Arbeitsförderung, enthält also insbesondere Bestimmungen zu Ausbildungsförderungsprogrammen sowie finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.