Die Rechtsetzung innerhalb der Europäischen Union hat einen großen Einfluss auf das in Deutschland geltende Asyl- und Aufenthaltsrecht. Bei den Rechtsakten lässt sich unterscheiden zwischen den Vertragstexten, der Europäischen Grundrechtscharta sowie den Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen/Entscheidungen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) dagegen ist kein Vertragstext der EU, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag, der im Rahmen des Europarates (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat) erarbeitet wurde.