Die Ausbildungsförderung in Deutschland besteht aus ideeller und finanzieller Förderung.
Die ideelle Förderung besteht aus Berufsorientierungsmaßnahmen (BOB), Berufseinstiegsbegleitung (BerEB), Berufsvorbereitung an Berufsschulen (Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)), berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), Einstiegsqualifizierungen (EQ) und der assistierten Ausbildung (AsA).
Finanzielle Förderung ist über die Bundesausbildungsförderung (BAföG) sowie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) möglich. Wer Leistungen nach dem BAföG beantragen kann, ist in § 8 BAföG geregelt. Dort sind die Aufenthaltstitel aufgelistet, mit denen eine Beantragung möglich ist. Die Regelungen für die Berufsausbildungsbeihilfe finden sich in § 60 Abs. 3 SGB III. Sowohl BAföG als auch BAB können auch von Inhaber*innen einer Duldung beantragt werden, wenn sie sich seit 15 Monaten ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die übrigen Vorausetzungen erfüllen.
Ob und welche Arten der Förderung in Anspruch genommen werden können, hängt maßgeblich vom Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen ab.
Stand: Dezember 2024
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