Die sogenannte REST-Richtlinie vom 11.05.2016 regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder einem Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit.