Das Freizügigkeitsgesetz/EU (Freizüg/EU) regelt den Aufenthalt von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie ihren Familienangehörigen in Deutschland. Seine Regelungen sind teilweise entsprechend auf türkische Staatsangehörige anwendbar, die nach dem Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei Nr. 1/80 Freizügigkeit genießen.