Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält einen Katalog von Grund- und Menschenrechten, der im Rahmen des Europarates ausgearbeitet wurde. Sie wurde am 04.11.1950 in Rom unterzeichnet und trat am 03.09.1953 in Kraft. Zur EMRK gibt es mittlerweile etliche Zusatzprotokolle. Über die Einhaltung der Verpflichtungen aus der EMRK wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Für den Bereich der Bildung ist insbesondere das Zusatzprotokoll vom 20.03.1952 relevant, da es in seinem Artikel 2 einen Rechtsanspruch auf Bildung enthält.
Link zum Zusatzprotokoll vom 20.03.1952
Ergänzend dazu:
Übersicht zu den Zusatzprotokollen
<link recht egmr-entscheidungen>Entscheidungen des EGMR