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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient der Abschaffung und Vermeidung von rassistischen Benachteiligungen sowie solchen, die auf ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität einer Person beruhen. Es gilt für weite Bereiche des privaten Arbeitsrechts, ist entsprechend für Beamte, Richter und Beschäftigte in Dienstverhältnissen anwendbar und umfasst zudem bestimmte Teile des privaten Vertragsrechts. 

 

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