Das Sozialgesetzbuch (SGB) regelt in seinen zwölf Teilen ausführlich weite Teile des deutschen Sozialrechts. Der Regelungsbereich reicht dabei von allgemeinen Regelungen, über die Grundsicherung für Arbeitssuchen und Sozialhilfe bis hin zur Arbeitsförderung oder den gesetzlichen Versicherungen.
Das SGB VIII betrifft die Kinder- und Jugendhilfe, regelt also insbesondere die Leistungen, die Kinder, Jugendliche sowie ihre Familien erhalten. Es enthält auch Vorgaben zur Einrichtung von Kindertagesbetreuungen.