Hochschulgesetze der Länder

Die Gesetzgebungskompetenz für den Hochschulbereich liegt bei den Bundesländern. Dies resultiert aus der den Ländern durch das Grundgesetz zugewiesenen Kulturhoheit. Aufgrund dessen hat jedes Land sein eigenes Hochschulgesetz. Darüber hinaus existiert ein Hochschulrahmengesetz des Bundes, das noch aus der Zeit vor der Föderalismusreform 2006 herrührt. Dieses Gesetz sollte zwar bereits 2008 auslaufen, es ist aber bis heute noch nicht aufgehoben worden, sodass es bei dessen Geltung bleibt.

 

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