Kindertagesbetreuung

Für alle Kinder, die älter als ein Jahr sind und ihren rechtmäßigen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, besteht einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung, zum Beispiel in einer Kita oder einem Kindergarten (siehe § 24 SGB VIII).

Dieser Anspruch besteht auch für Kinder geflüchteter Eltern. Wie viele Stunden ein Kind betreut werden kann, richtet sich sich nach den individuellen Umständen der Eltern, z.B. danach, ob sie berufstätig sind, zur Schule gehen oder eine Ausbildung absolvieren. Die genauen Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. 

Auch Kinder mit einer Duldung haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Kinder ohne Dokumente können in die Betreuung aufgenommen werden, haben aber keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Kinder, die sich noch mit Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren befinden, wird in vielen Bundesländern erst dann der Zugang zu einer Kindertagesbetreuung gewährt, wenn sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben. Dies wird damit begründet, dass erst mit dem Umzug in die Kommunen ein Lebensmittelpunkt in Deutschland entstehe. Die Pflicht, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, endet für Familien mit minderjährigen Kindern spätestens nach sechs Monaten.

Stand: Oktober 2022

Materialien

Links

  • Link zur Website des deutschen Bildungsservers mit Informationen zu geflüchteten Kindern in der Kita.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur Kinderbetreuung.
  • Link zur „Landkarte Kinderrechte“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Informationen zum Zugang zu Kita und Schule in den Bundesländern.
  • Link zur Website des Bundesverbands für deutsche Kindertagespflege mit mehrsprachigen Informationen für Eltern
  • Link zur Website basiswissen.asyl.net mit vielen Informationsangeboten zum Zugang zur Kindertagesbetreuung.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.