Es gibt zwei Grundformen der qualifizierten Berufsausbildung. Zum einen die schulische Ausbildung, die in einer Fachschule stattfindet und meist durch einen Praktikumsteil oder ein praktisches Jahr ergänzt wird und zum anderen die betriebliche Ausbildung, die ihren Schwerpunkt im Betrieb hat und bei der regelmäßig begleitend eine Berufsschule besucht wird.
Die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung sind für die beiden Arten der Ausbildung unterschiedlich.
Für eine schulische Ausbildung in einer Fachschule müssen die Bedingungen erfüllt werden, die die jeweilige Schule vorgibt. Es müssen also die notwendigen Abschlüsse vorliegen. Eine Arbeitserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde ist jedoch nicht notwendig, da die Ausbildung nicht als Arbeit gilt.
Für die betriebliche Berufsausbildung wird in der Regel eine Arbeitserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde benötigt. Diese wird nur für den Betrieb erteilt, der die Ausbildung zugesagt hat.
Stand: Dezember 2024
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