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Sprach- und Integrationskurse

Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs, in dem Wissen zur deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur vermittelt wird.

Für anerkannte Schutzberechtigte besteht nach § 44 Abs. 1 AufenthG ein Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Daneben können mittlerweile auch Personen mit Aufenthaltsgestattung, die sich noch im Asylverfahren befinden, zu Integrationskursen zugelassen werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen, § 44 Abs. 4 AufenthG. Dies gilt jedoch nur unter der Maßgabe, dass „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten“ ist, was momentan für Personen aus Afghanistan, Eritrea, Somalia und Syrien angenommen wird. Für Asylsuchende aus anderen Herkunftsländern (außer "sichere Herkunftsländer") ist eine Zulassung bei freien Plätzen nur möglich, wenn sie vor dem 1. August 2019 eingereist sind, sich seit drei Monaten gestattet in Deutschland aufhalten und eine gewisse "Arbeitsmarktnähe" vorweisen können, § 44 Abs. 4 AufenthG. Eine solche liegt bei Personen vor, die arbeitslos oder arbeitssuchend bzw. ausbildungssuchend gemeldet sind, eine Ausbildung oder Arbeit haben, an gewissen Berufsvorbereitungsmaßnahmen teilnehmen oder ein Kleinkind betreuen. 

Auch Menschen mit Duldung können einen Integrationskurs besuchen, sofern freie Plätze zur Verfügung bestehen. Allerdings gilt dies nur für die sogenannte Ermessensduldung (siehe § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG). Hierunter fallen auch die „Ausbildungsduldung“ nach § 60c AufenthG und die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, denn diese sind Spezialformen der Ermessensduldung sind.

Neben dem Anspruch besteht auch eine Pflicht zur Teilnahme, insbesondere, wenn Deutschkenntnisse noch erworben werden müssen oder ein "besonderer Integrationsbedarf" angenommen wird, § 44a AufenthG.

Stand: Dezember 2024

Materialien

  • Arbeitshilfe "Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zur Sprachförderung für Asylsuchende und Geduldete (Stand: November 2021).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Website des BAMF zu den Integrationskursen mit relevanten Informationen sowie Anträgen und Formularen.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zu Möglichkeiten des Spracherwerbs.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.