Zugang zu Arbeit

Der Zugang zu Beschäftigung für Drittstaatsangehörige ist in § 4a AufenthG geregelt.

Der Zugang zu einer Beschäftigung hängt maßgeblich von dem aufenthaltsrechtlichen Status einer Person ab. Bestimmte Personengruppen benötigen eine besondere Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie unter Umständen der Arbeitsagentur, während andere ohne jegliche Genehmigung eine Beschäftigung aufnehmen können.

Personen, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann auch durch Gesetz beschränkt sein. Die Ausübung einer über das Verbot oder die Beschränkung hinausgehenden Erwerbstätigkeit bedarf der Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist und ob sie Beschränkungen unterliegt.

Welche Personengruppen welchen Beschränkungen unterliegen, ist auf der Themenseite Berufsausbildung in der Rubrik "Zugang zu Bildung" zu finden.

Stand: Februar 2023

Materialien

  • Themenschwerpunkt »Neuerungen beim Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung«: Barbara Weiser: Arbeitsmarktzugang und »Spurwechsel«, Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrags ­– Doritt Komitowski: Neuerungen bei der Fachkräfteeinwanderung ab März 2024 – Heiko Habbe: Die neue Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis für Geduldete (§ 16g AufenthG) Asylmagazin 3/2024, S. 69–97
  • Themenschwerpunkt Integration in den Arbeitsmarkt, Teil II: Ildikó Pallmann und Doritt Komitowski zur Situation von Frauen mit Fluchterfahrung auf dem deutschen Arbeitsmarkt; Brit Meier und Barbara Weiser zur Beschäftigungsbedingungsprüfung und zur Förderung der Anerkennung von Qualifikationen bei Asylsuchenden und Geduldeten, Asylmagazin 1–2/2022, S. 5–18
  • Broschüre des Deutsche Caritasverbands mit Hintergrundinformationen und Positionen zum Thema Arbeitsmarktintegration (Stand: November 2020)
  • Arbeitshilfe des Thüringer Netzwerks "BleibDran" zu Beschäftigungsverboten für Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung (Stand: März 2020)
  • Themenschwerpunkt "Arbeitsmarktzugang" im Asylmagazin 3/2020
  • Arbeitshilfe "Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zum Thema "Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?" (Stand: Dezember 2021)
  • Broschüre "Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen" der Caritas und des Informationsverbunds Asyl & Migration (Stand: 2021).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zum „Leitfaden für Flüchtlinge“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen mit Informationen zum Zugang zu Arbeit und Ausbildung unter dem jeweiligen Aufenthaltstitel (Stand: Juli 2020).
  • Link zum Ratgeber für Geflüchtete des Berliner Flüchtlingsrats.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zum Thema Arbeit.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.