Hält sich eine Person ohne einen Aufenthaltstitel oder eine ähnliche Bescheinigung wie z. B. eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Deutschland auf, so spricht man von einem illegalen Aufenthalt. Ein Mensch kann dagegen niemals illegal sein; mithin ist es angebrachter, in diesem Kontext von illegalisierten Personen zu sprechen.
Personen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland trifft grundsätzlich die Verpflichtung zur Ausreise (siehe § 50 AufenthG). Daneben sind die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt auch strafbar und können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden (siehe § 95 AufenthG).
Illegalisierte Menschen sind in Deutschland meist auf sich alleine gestellt. Zwar haben sie theoretisch einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Allerdings können sie diese Leistungen in der Praxis oftmals nicht in Anspruch nehmen, da die meisten öffentlichen Stellen eine Meldepflicht haben und danach Informationen über illegalisierte Personen an die Ausländerbehörde weitergeben müssen. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sowie aufgrund der Schweigepflicht auch Krankenhäuser.
Stand: Dezember 2024
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