Die sogenannte Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der für bis zu vier Jahre erteilt werden kann und darauf abzielt, ein Aufenthaltsrecht für Hochqualifizierte auf EU-Ebene einzuführen. Seit November 2023 finden sich die dafür maßgeblichen Bestimmungen im deutschen Aufenthaltsrecht in § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Die Blaue Karte EU ermöglicht es verschiedenen Gruppen von Drittstaatsangehörigen – also Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen – eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Beantragt werden kann sie von diesen Personengruppen:
Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte EU ist, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht wird. Für die Blaue Karte EU ist der Nachweis von Deutschkenntnissen nicht erforderlich.
Personen mit einer Blauen Karte EU haben nach 27 Monaten Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis, sofern sie in diesem Zeitraum beschäftigt waren und entsprechende Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben (§ 18c Abs. 2 AufenthG). Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist bereits nach 21 Monaten möglich, wenn ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) nachgewiesen werden können.
Stand: Dezember 2024
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