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Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der der Verfestigung des Aufenthalts in Deutschland dient und zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit berechtigt (siehe § 9 AufenthG). Sie verleiht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und ist im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis nicht grundsätzlich an einen bestimmten Zweck gebunden.

Eine Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn eine Person seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für Aufenthaltstitel bestimmte weitere Kriterien erfüllt. So müssen der Lebensunterhalt gesichert sein, ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen, Kenntnisse über die deutsche Sprache (Niveau B1) sowie die Rechts- und Gesellschaftsordnung vorliegen und die Person darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Zudem muss eine Arbeitserlaubnis vorliegen und es müssen 60 Monate Beiträge in die Rentenversicherung geleistet worden sein. Von den Voraussetzungen kann aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung abgesehen werden. 

Daneben gibt es allerdings noch weitere Möglichkeiten, eine Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen zu erhalten, etwa als Fachkraft (siehe § 18c AufenthG), als Inhaber*in einer Blauen Karte EU (siehe § 18c Abs. 2 AufenthG), bei erfolgreicher selbstständiger Tätigkeit (siehe § 21 Abs. 4 AufenthG) oder für Familienangehörige von Deutschen (siehe § 28  Abs. 2 AufenthG). Auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge haben einen erleichterten Zugang zur Niederlassungserlaubnis (siehe § 26 Abs. 3 AufenthG). Im Regelfall können sie unter etwas geringeren Voraussetzungen nach fünf Jahren und bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren diesen unbefristeten Aufenthaltstitel erlangen. Ein eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht können Kinder ab ihrem 16. Lebensjahr erwerben (siehe § 35 AufenthG). 

Stand:Dezember 2024

Materialien

  • Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht der GGUA Flüchtlingshilfe (Stand: Mai 2021).
  • Leitfaden zum Flüchtlingsrecht von Kirsten Eichler, Kapitel III: Rechtsfolgen einer positiven Entscheidung, GGUA Münster (Stand: Dezember 2019).
  • Beitrag im Asylmagazin von Melina Lehrian und Johanna Mantel: Neuerungen durch das Integrationsgesetz (September 2016).
  • Beitrag im Asylmagazin von Sven Hasse: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln (Stand: Juli/August 2015).
  • Arbeitshilfe zur Aufenthaltsverfestigung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg (Stand: Juni 2021)
  • Skript der Refugee Law Clinic Berlin zum Daueraufenthaltsrecht (Stand: Dezember 2020)
  • weitere Materialien

Links

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.