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Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde ausgestellt und berechtigt zum längeren, nicht nur vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland (siehe § 7 AufenthG). Sie muss unabhängig davon, ob die Einreise ein Visum erforderte, vorliegen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet und zu einem bestimmten Zweck erteilt, der sich aus dem Aufenthaltsgesetz ergibt. Dies kann etwa zur Aufnahme einer Ausbildung (siehe §§ 16 ff. AufenthG) oder einer Erwerbstätigkeit (siehe §§ 18 ff. AufenthG) sein. Für Schutzsuchende ergibt sich der Zweck des Aufenthalts aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (siehe § 22 ff. AufenthG). Auch ein Aufenthalt aus familiären Gründen ist möglich und ist für Schutzsuchende insbesondere im Rahmen des Familiennachzuges relevant (siehe §§ 27 ff. AufenthG).

In besonders begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis zudem zu einem im Aufenthaltsgesetz nicht aufgeführten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Stand: Januar 2023

Materialien

  • Tabellarische Übersicht (extern) des IQ-Netzwerk  zu Spurwechseln zwischen Aufenthaltstiteln (Stand: Juli 2021).
  • Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht der GGUA Flüchtlingshilfe (Stand: Mai 2021).
  • Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands zu den Bleiberechtsregelungen gem. §§ 25a und b AufenthG (Stand: November 2017).
  • Übersicht zu den laufenden Aufndesaufnahmeprogrammen bei resettlement.de.
  • Beitrag im Asylmagazin von Sebastian Röder: §§ 25a und b AufenthG: Hiergeblieben!? – die neuen Bleiberechte bei gelungener Integration (Stand: April/Mai 2016).
  • Beitrag im Asylmagazin von Claudius Voigt: Die wundersame Welt des § 25 Abs. 5 AufenthG (Stand: Mai 2015).
  • "Wissen kompakt" zum Thema "Chancen-Aufenthaltsrecht" bei basiswissen.asyl.net
  • Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes zur Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG für Personen mit Daueraufenthalt-EU in einem anderen EU-Staat (Stand: April 2023)
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Übersicht des Flüchtlingsrats Berlin zu den Gesetzesänderungen im Asyl- und Aufenthalts- und Sozialrecht.
  • Link zum Leitfaden des Flüchtlingsrats Niedersachsen zum Ablauf des Asylverfahrens sowie der aufenthalts- und sozialrechtliche Situation verschiedener Personengruppen je nach Aufenthaltsstatus (Stand: Juli 2020).
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete, und zu anderen Zwecken.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.