Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (2001/55/EG)

Die Richtlinie, die auch als "Massenzustromsrichtlinie" bezeichnet wird, wurde im Jahr 2001 als Reaktion auf die kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien erlassen, um künftig auf Situationen reagieren zu können, in denen eine hohe Zahl von Schutzsuchenden in der EU ankommt. Inbesondere ermöglicht es die Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten der EU einer Gruppe von Schutzsuchenden einen vorübergehenden Schutzstatus zusprechen (auch als temporärer Schutz bezeichnet), sodass für Angehörige dieser Gruppe keine Asylverfahren durchgeführt werden müssen. Mit der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegung wurde die Richtlinie Anfang 2022 erstmals aktiviert.

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