Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält einen Katalog von Grund- und Menschenrechten, der im Rahmen des Europarates ausgearbeitet wurde. Sie wurde am 04.11.1950 in Rom unterzeichnet und trat am 03.09.1953 in Kraft. Zur EMRK gibt es mittlerweile etliche Zusatzprotokolle. Über die Einhaltung der Verpflichtungen aus der EMRK wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Ergänzend dazu:
Übersicht zu den Zusatzprotokollen
<link recht egmr-entscheidungen>Entscheidungen des EGMR