Ausweisung oder Abschiebungsanordnung

Eine Ausweisung führt zum Erlöschen eines Aufenthaltstitels (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG) mit der Folge, dass die betroffene Person ausreisepflichtig wird (siehe § 53 AufenthG). Weiterführende Informationen zum Thema Ausweisung finden Sie auf der Themenseite Ausweisung.

Dasselbe gilt für die Erteilung einer Abschiebungsanordnung, die zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik oder einer terroristischen Gefahr ergeht (siehe § 58a AufenthG).

Stand: Dezember 2024

Materialien

  • Übersicht des Deutschen Caritasverbands „Ausweisung, Abschiebung und freiwillige Rückkehr“ (Stand: November 2019).
  • Beitrag im Asylmagazin von Carsten Höhrich: Einführung in das neue Ausweisungsrecht (Stand: Juli 2016).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zu den Materialien der Refugee Law Clinic Berlin zur „Aufenthaltsbeendigung“ (Stand: Februar 2018).

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.