Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

Kommen Minderjährige ohne ihre Eltern nach Deutschland, so spricht man von unbegleiteten Minderjährigen. Sie werden zunächst vom Jugendamt vor Ort vorläufig in Obhut genommen (siehe § 42 SGB VIII) und danach wie Erwachsene auch auf die Bundesländer verteilt, falls dem keine besonderen Gründe entgegenstehen.

Das Jugendamt hat in diesem Zuge festzustellen, ob eine Person tatsächlich minderjährig ist. Sind keine Ausweispapiere vorhanden, ist die Minderjährigkeit anhand einer sogenannten Inaugenscheinnahme festzustellen. Liegen unausräumbare Zweifel am Alter einer Person vor, kann auch ein medizinisches Verfahren zur Altersfeststellung durchgeführt werden.

Unbegleitete Minderjährige erhalten vom Familiengericht eine*n Vormund*in. Dies wird in den meisten Fällen eine Fachkraft des Jugendamtes sein, kann jedoch auch eine Privatperson sein. Die Vormund*innen treffen neben der rechtlichen Vertretung etliche weitere Pflichten. So sind sie etwa zuständig für die Sicherung und Schaffung von Bleibeperspektiven, die Vertretung im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, die Gesundheitsfürsorge, die Schulbildung, den Spracherwerb sowie die Beantragung erforderlicher Sozialleistungen.

Daneben ist es zudem möglich, eine Ergänzungspflegschaft für die minderjährige Person zu beantragen.

Stand: März 2023

Materialien

  • Arbeitshilfe des Bundesfachverbands Unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge (BUMF) „Das Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.“
  • Arbeitshilfen für die Begleitung von Unbegleiteten Minderjährigen bei basiswissen.asyl.net.
  • BAMF-Dienstanweisungen Asyl (DA) unter dem Stichwort „Unbegleitete Minderjährige“ (Stand: Januar 2023)
  • Broschüre des Deutschen Caritasverband, Migration im Fokus: „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland“ (Stand: Dezember 2020)
  • Basisinformationen des BumF für die Begleitung unbegleiteter Minderjähriger (Stand: September 2019)
  • Themenschwerpunkt Unbegleitete Minderjährige im Asylmagazin 6-7/2019.
  • Übersichtsbeitrag Wissen kompakt: Die ehrenamtliche Vormundschaft bei basiswissen.asyl.net.
  • Arbeitshilfe des BumF und der BAfF zur Abschiebung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (Stand: Dezember 2019).
  • Arbeitshilfe zur Vorbereitung auf die Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren (Stand: Juni 2016).
  • Beitrag von Pauline Endres de Oliveira: „Die Unsichtbarkeit der Rechte des Kindes im Migrationsrecht – Hürden beim Zugang geflüchteter Kinder zu ihren Rechten“, Asylmagazin 10–11/2022, S. 336–342
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Webseite des Bundesfachverbands Unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge (BUMF) mit vielen hilfreichen Informationen und Materialien.
  • Link zum Handbook Germany mit Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.