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Voraussetzungen der Einbürgerung

Neben der Geburt ist die Einbürgerung ein wichtiger Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. 2023 wurden in Deutschland über 200.000 Personen eingebürgert (2022 waren es 168.500 Menschen; Quelle: destatis.de).

Die Einbürgerung kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) und der Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG).

Außerdem gibt es bestimmte Personen, die sich unter erleichterten Bedingungen einbürgern lassen können (z.B. wenn sie mit deutschen Staatsangehörigen in ehelicher Lebensgemeinschaft leben).

Weitere Varianten der Einbürgerung sind für Personen vorgesehen, die als ehemalige Deutsche oder aufgrund ihrer Abstammung von deutschen Staatsangehörigen einen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit haben (siehe hierzu die Erläuterungen unter Staatsangehörigkeit).

Stand: Juni 2024

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