Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Personen im Asylverfahren, geduldeten und ausreisepflichtigen Personen sowie weiteren Personengruppen (siehe § 1 Abs. 1 AsylbLG), sofern sie hilfsbedürftig sind. Umfasst sind durch das Gesetz unterschiedliche Leistungen, die von der Aufenthaltsdauer und von der aufenthaltsrechtlichen Situation abhängen:

  1. Grundleistungen (§ 3 und § 3a AsylbLG), regelmäßig für die ersten 36 Monate des Aufenthalts
  2. Analogleistungen ("Leistungen in besonderen Fällen", § 2 AsylbLG) nach Ablauf von 36 Monaten
  3. Eingeschränkte Leistungen, u.a. in diesen Konstellationen:
  • Anspruchseinschränkung nach § 1a AsylbLG, z.B. bei ausreisepflichtigen Personen, die aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht abgeschoben werden konnten
  • weitere Einschränkungen (u.a. reduzierte Leistungen für alleinstehende erwachsene Personen, die in Sammelunterkünften untergebracht sind)

Stand: Juli 2024

Materialien

  • Ab 2024 geltende Leistungssätze des AsylbLG (Meldung bei asyl.net vom 22.11.2023)
  • Informationen zu "Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" der Caritas NRW (Stand: Januar 2023)
  • Arbeitshilfe und Musterantrag der RLC Leipzig zur Überprüfung von AsylbLG-Leistungen (Stand: Dezember 2021).
  • Arbeitshilfe „Soziale Rechte“ des Paritätischen Gesamtverbands zum Arbeitsmarktzugang und Sozialleistungen für geflüchtete Menschen (Stand: Dezember 2019).
  • Beitrag von Claudius Voigt im Asylmagazin: Gesetzlich minimierte Menschenwürde – Das Sanktions-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Auswirkungen auf das AsylbLG (Stand Januar 2020)
  • Beitrag von Claudius Voigt im Asylmagazin: § 1a AsylbLG: Jetzt erst recht verfassungswidrig (Stand: Dezember 2017).
  • weitere Materialien

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.