Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Personen im Asylverfahren, geduldeten und ausreisepflichtigen Personen sowie weiteren Personengruppen (siehe § 1 Abs. 1 AsylbLG), sofern sie hilfsbedürftig sind. Umfasst sind durch das Gesetz unterschiedliche Leistungen, die von der Aufenthaltsdauer und von der aufenthaltsrechtlichen Situation abhängen:
Stand: Juli 2024
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