Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Asylsuchenden im Verfahren, geduldeten und ausreisepflichten Personen sowie weiteren Personengruppen sofern sie hilfsbedürftig sind (vgl. § 1 AsylbLG). Es enthält Regelungen zu Höhe und Form der Leistungen, zu möglichen Leistungskürzungen sowie zur Gesundheitsversorgung.