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Weitere Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB I-XII)

Sozialleistungen in Deutschland ergeben sich im Wesentlichen aus den zwölf Teilen des Sozialgesetzbuches. Dazu zählen zunächst die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sowie die Sozialhilfe nach dem SGB XII als existenzsichernde Leistungen. Aber auch Leistungen der Ausbildungs- oder Arbeitsförderung, der gesetzlichen Versicherungen, der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Menschen mit Behinderung fallen unter den Begriff der Sozialleistungen.

Der Anspruch auf Sozialleistungen ist innerhalb der verschiedenen Sozialleistungsbereiche grundsätzlich an bestimmte Voraussetzungen wie z.B. das Alter, die Erwerbsfähigkeit, die Hilfsbedürftigkeit sowie teilweise Beitragszahlungen geknüpft.

Ob und welche Sozialleistungen Migrant*innen in Deutschland erhalten, hängt zudem im Wesentlichen von ihrem Aufenthaltsstatus ab.

Darüber hinaus gibt es auch weitere Leistungen, auf die Migrant*innen einen Anspruch haben können, wie z.B. Wohngeld, Ausbildungsförderung nach dem BAföG oder Kindergeld und Kinderzuschlag.

Stand: Dezember 2024

Materialien

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