Am 27. November 2024 war die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum sechsten Mal in der Weise geändert worden, dass Bestimmungen über die (erstmalige) Einreise ohne Visum verlängert wurden. Nun wurde diese Verordnung zum siebten Mal geändert und bezieht nun auch ausdrücklich ukrainische…
Am 28.2.2025 ist das Gewalthilfegesetz in Kraft getreten. Es sieht erstmals einen Anspruch für gewaltbetroffene Frauen und Kinder auf Schutz und Beratung vor. Der Schutz umfasst insbesondere die Gewährung einer sicheren und geeigneten Unterkunft. Er wird aber erst ab 2032 einklagbar sein.