Am gestrigen Donnerstag, den 21.11.2024, verhandelte das BVerwG erstmals eine sogenante "Tatsachenrevision" gem. § 78 Abs. 8 AsylG. In seiner Entscheidung befand es die Lage in Italien für dort als schutzberechtigt anerkannte, nicht-vulnerable, arbeitsfähige Personen allgemein für im Lichte der…
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