Nach der Dublin-Verordnung, die regelt, welcher europäische Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist, sind Familien für die Durchführung von Asylverfahren zusammenzuführen (ausführliche Informationen hierzu finden sich auf familie.asyl.net/innerhalb-europas).
Dabei findet das in der Dublin-Verordnung zwischen den beteiligten Staaten vorgesehene Aufnahmeverfahren statt. Im Verfahren zwischen Deutschland und Griechenland allerdings kommt es seit Monaten zu gravierenden Verzögerungen bei der Familienzusammenführung. Hintergrund ist eine seit April 2017 geänderte Verwaltungspraxis der deutschen Behörden, die Überstellungen zur Familienzusammenführungen nach der Dublin-Verordnung aus Griechenland begrenzte (siehe asyl.net Meldung vom 2.6.2017). Zwar erklärte die Bundesregierung im September 2017 auf schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke), dass regelmäßige Überstellungen mittelfristig wieder nach den Vorgaben der Dublin-Verordnung stattfinden sollen (siehe Meldung der NOZ). Allerdings sitzen inzwischen – durch die zeitweise "Deckelung" des Nachzugs verstärkt – tausende Familienangehörige mit Nachzugsanspruch in Griechenland fest. Bei knapp 5.000 Angehörigen hat Deutschland allein in diesem Jahr eine Aufnahmezusage erteilt (siehe Bericht der NOZ). Daher ist in vielen Fällen weiterhin mit erheblicher Wartezeit zu rechnen.
In einem solchen Fall wurde erfolgreich gegen die Verzögerung der Familienzusammenführung vorgegangen. Das VG Wiesbaden verpflichtete mit Eilrechtsbeschluss vom 15. September 2017 (asyl.net: M25517) das BAMF die Einreise der Familienangehörigen eines minderjährigen syrischen Schutzsuchenden aus Griechenland noch innerhalb der Überstellungsfrist zu ermöglichen (siehe asyl.net Meldung vom 22.9.2017).
Als Hilfestellung für vergleichbare Verfahren wurde von refugee law clinics abroad e.V. in Zusammenarbeit mit Pro Asyl ein Muster-Schriftsatz entwickelt. Ergänzt wird der Schriftsatz durch Erläuterungen für qualifizierte Beratungsstellen und Anwält*innen. Neben Hintergrundinforamtionen zum Ablauf des Verfahrens sind hier rechtliche Hinweise enthalten, die im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf den jeweiligen Einzelfall geprüft werden sollten.
- Muster-Eilrechtsschutzantrag, Erläuterungen dazu und einige beizufügende Anlagen sind auf asyl.net unter Arbeitshilfen zum Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht abrufbar.