Die Dublin-III-Verordnung, die die Zuständigkeit der europäischen Staaten für die Durchführung von Asylverfahren regelt, enthält den Grundsatz, dass die Asylanträge der Angehörigen einer sogenannten "Kernfamilie" grundsätzlich nicht in verschiedenen Staaten geprüft werden sollten. Daher können Eheleute sowie Kinder einer Familie, die zu verschiedenen Zeitpunkten nach Europa eingereist sind und sich in unterschiedlichen Staaten befinden, beantragen, für das Asylverfahren zusammengeführt zu werden.
In der Praxis betrifft dies etwa Familien, bei denen sich der Vater bereits in Deutschland befindet, während seine Ehefrau und die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt z.B. nach Griechenland eingereist sind. Frau und Kinder können in dieser Konstellation einen Anspruch auf Familienzusammenführung nach der Dublin-III-Verordnung geltend machen. Daneben ist es im Rahmen der Dublin-Verordnung auch möglich, dass Eltern aus einem anderen europäischen Land die Familienzusammenführung zu unbegleiteten Minderjährigen, die sich in Deutschland befinden, beantragen können.
In der Arbeitshilfe der Diakonie, die sich vor allem an Beraterinnen und Berater richtet, werden die für die Familienzusammenführung maßgeblichen Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung erläutert. Dabei wird auch auf verschiedene Probleme hingewiesen, die sich bei der Auslegung der Bestimmungen sowie im Verfahren zeigen können. Die Erläuterungen werden entsprechend durch zahlreiche Hinweise zu "Sonderproblemen" und durch Tipps für die Beratungspraxis ergänzt. Darüber hinaus enthält die Broschüre Hinweis auf weiterführende Informationen, Kontaktadressen sowie Musterschreiben.
Die Broschüre wurde von Robert Nestler und Vinzent Vogt (refugee law clinics abroad e.V.) sowie von
Katharina Stamm (Diakonie Deutschland) verfasst.
- Die Broschüre ist als PDF Dokument auf der Seite der Diakonie Deutschland abrufbar. Hier finden sich auch Informationen zur Möglichkeit der Bestellung gedruckter Ausgaben der Broschüre.
- Sie ist auch auf familie.asyl.net unter Materialien zu finden.