Nach der Dublin-Verordnung, die regelt, welcher europäische Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist, sind Familien für die Durchführung von Asylverfahren zusammenzuführen (ausführliche Informationen hierzu finden sich auf familie.asyl.net/innerhalb-europas).
Dabei findet das in der Dublin-Verordnung zwischen den beteiligten Staaten vorgesehene Aufnahmeverfahren statt. Im Verfahren zwischen Deutschland und Griechenland kommt es allerdings zu gravierenden Verzögerungen bei der Familienzusammenführung. Hintergrund ist eine seit April 2017 geänderte Verwaltungspraxis der deutschen Behörden, die Überstellungen zur Familienzusammenführungen nach der Dublin-Verordnung aus Griechenland auf eine bestimmte Zahl begrenzte (siehe asyl.net Meldung vom 2.6.2017). Zwar erklärte die Bundesregierung im September 2017 auf schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke), dass regelmäßige Überstellungen mittelfristig wieder nach den Vorgaben der Dublin-Verordnung stattfinden sollen (siehe Meldung der NOZ). Allerdings sitzen inzwischen – durch die zeitweise "Deckelung" des Nachzugs verstärkt – tausende Familienangehörige mit Nachzugsanspruch in Griechenland fest. Bei knapp 5.000 Angehörigen hat Deutschland allein in diesem Jahr eine Aufnahmezusage erteilt (siehe Bericht der NOZ). Daher ist in vielen Fällen weiterhin mit erheblicher Wartezeit zu rechnen.
In einem solchen Fall wurde erfolgreich gegen die Verzögerung der Familienzusammenführung vorgegangen. Das VG Wiesbaden verpflichtete mit Eilrechtsbeschluss vom 15. September 2017 (asyl.net: M25517) das BAMF, die Einreise der Familienangehörigen eines minderjährigen syrischen Schutzsuchenden aus Griechenland noch innerhalb der Überstellungsfrist zu ermöglichen (siehe asyl.net Meldung vom 22.9.2017).
Als Hilfestellung für vergleichbare Verfahren wurde von refugee law clinics abroad e.V. in Zusammenarbeit mit Pro Asyl ein Muster-Schriftsatz entwickelt. Ergänzt wird der Schriftsatz durch Erläuterungen zu dessen Einsatz für qualifizierte Beratungsstellen und Anwält*innen.
- Die Erläuterungen zum Schriftsatz finden sich hier.
Einige der beizufügenden Anlagen sind hier abrufbar:
- Anlage 7:Antwort des Bundesinnenministeriums vom 22.08.2017 auf eine schriftliche Frage von MdB Ulla Jelpke
- Anlage 9:Antwort des BAMF vom 26.07.17 auf eine anwaltliche Nachfrage zu einem möglichen Transfer
- Anlage 10:Antwort des Bundesinnenministeriums vom 25.09.2017 auf eine schriftliche Frage von MdB Ulla Jelpke