Die Gebühren einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes richten sich auch bei asylrechtlichen Streitigkeit grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. Die Gegenstandswerte im Asylverfahren ergeben sich maßgeblich aus § 30 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für asylrechtliche Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten fallen keine Gerichtskosten an (siehe § 83b AsylG).
Zur Finanzierung stehen Geflüchteten neben der kostenlosen Beratung bei besonderen Flüchtlingsberatungsstellen zudem die gleichen, oft kostenlosen Beratungsmöglichkeiten offen, die auch deutsche Staatsbürger*innen in Anspruch nehmen können. Hier ist zum einen die rechtliche Beratungshilfe zu nennen, die es Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen ermöglicht, sich außerhalb des gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Diese greift allerdings nur, wenn keine anderen kostenfreien Rechtsberatungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens kann dann beim Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe beantragt werden, deren Bewilligung sich maßgeblich nach den Erfolgsaussichten der Klage richtet.
Stand: Oktober 2022
Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.