Rechte und Pflichten von Beratenden

Gerade im Rahmen des freiwilligen Engagements sind bestimmte (rechtliche) Standards zu beachten. So gibt es etwa Unterstützungsleistungen, die nur Fachleute erbringen dürfen. Für Laien*Laiinnen ist es deshalb wichtig, ihre Grenzen zu kennen und sie auch den Schutzsuchenden gegenüber deutlich zu machen. Das betrifft insbesondere die Rechtsberatung, die nur von Fachleuten geleistet werden kann. Häufig ist es allerdings unumgänglich, dass freiwillig Engagierte Detailfragen in individuellen Asylverfahren oder auch in sonstigen aufenthalts- oder sozialrechtlichen Belangen beantworten, etwa wenn es in ihrer Region keine Fachberatungsstelle gibt.

Neben rechtlichen, sind insbesondere auch individuelle Kompetenz- und Belastungsgrenzen zu beachten. Viele Schutzsuchende sind traumatisiert, benötigen psychologische Betreuung oder haben besondere Bedürfnisse. Dies können nur Fachleute erfüllen.

Daneben haben Ehrenamtliche Vorgaben des Datenschutzes zu beachten, da die Speicherung, Verbreitung und Weitergabe persönlicher Daten wie Name, Religion, Gesundheitszustand sowie biografische Fakten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person erlaubt ist. Zudem unterliegen Freiwillige zwar keiner beruflichen, jedoch einer ethischen Verschwiegenheitspflicht, da sie alle Informationen im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses erhalten.

Freiwillig Engagierte sind häufig auf den Zugang zu Flüchtlingsunterkünften angewiesen und haben in der Regel auch ein Anrecht darauf. Nach der sogenannten Aufnahmerichtlinie der EU darf der Zugang nur aus Gründen der Sicherheit der betreffenden Räumlichkeiten oder der Schutzsuchenden eingeschränkt werden. 

Stand: November 2022

Materialien

  • Beitrag im Asylmagazin von Falko Behrens: Asylverfahrensberatung ohne Rechtsberatung? Diskussionsbeitrag zur Umsetzung von § 12a AsylG (Stand: Januar 2020).
  • Basisinformationen Nr. 4 Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements“ (Stand: Juli 2023).
  • Arbeitshilfe der AWO zum Rechtsdienstleistungsgesetz (Stand: Mai 2020).
  • Broschüre "Digital Streetwork" zum Einsatz sozialer Medien in der Asyl- und Migrationsberatung (Stand: August 2018).
  • Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands zum Datenschutz in der Migrationsberatung (Stand: November 2017)
  • Beitrag in der Beilage zum Asylmagazin von Ulrich Maidowski und Jens Hanschmidt "Flüchtlingsrecht vor Gericht" zur professionellen Rechtsberatung und Prozessführung (Stand: August 2017).
  • Beitrag im Asylmagazin von Helene Heuser: Haftung für ehrenamtliche Asylberatung? Zum zivilrechtlichen Haftungsrisiko bei asylrechtliche oder aufenthaltsrechtlicher (Falsch-)Beratung (Stand: März 2016).
  • Leitfaden für die Freiwilligenarbeit des Diakonischen Werkes und der Caritas Ba-Wü „Flüchtlinge begleiten“ (Stand: Dezember 2015).
  • Beitrag im Asylmagazin von Berthold Münch: Die Beratung von Flüchtlingen als Rechtsdienstleistung. Zur Zulässigkeit unentgeltlicher Verfahrensberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (Stand: April 2015).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Übersicht "Freiwilliges Engagement" von basiswissen.asyl.net mit vielen hilfreichen Arbeitshilfen.
  • Link zur Website Ehrenamt-Deutschland.org mit umfassenden Informationen zu allen rechtlichen Themen rund ums freiwillige Engagement.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.