EU-Staatsangehörige

Bürger*innen der EU, der EWR-Staaten sowie der Schweiz genießen innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit. Zudem gilt innerhalb der EU auch beim Sozialleistungsbezug der Grundsatz der Gleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Die einzelnen Mitgliedstaaten dürfen somit grundsätzlich keine Differenzierungen bei den Voraussetzungen für Sozialleistungen vornehmen, die sich negativ auf die Freizügigkeit auswirken.

Arbeitnehmende, Selbstständige, Auszubildende, Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht oder fünfjährigem gewöhnlichen Aufenthalt sowie ihre Familienangehörigen haben Anspruch auf reguläre Leistungen in Form von Bürgergeld oder Sozialhilfe. Dasselbe gilt im Falle eines unfreiwilligen Verlustes der Arbeit oder der Selbstständigkeit.

Dagegen hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den Sozialleistungsbezug von Unionsbürger*innen auf Arbeitssuche zuletzt deutlich verschärft. So haben nun Personen, die entweder kein materielles Aufenthaltsrecht oder ein solches zur Arbeitssuche oder aus der Wanderarbeitnehmerverordnung haben, zunächst keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Es wird lediglich ein Überbrückungsgeld zur Sicherung der existenziellen Bedürfnisse und gegebenenfalls ein Darlehen für die Rückreise in das Heimatland gewährt. Zu beachten ist, dass Angehörige der Staaten, die das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) unterzeichnet haben (Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei, Großbritannien) von diesen Verschärfungen weniger stark betroffen sind – sie haben auch bei einem Aufenthalt zur Arbeitssuche weiterhin Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe.

Stand: Oktober 2022

Materialien

  • Broschüre des Paritätischen Gesamtverbandes zur aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation von Unionsbürgerinnen sowie ihrer Familien (Stand: Oktober 2021).
  • Arbeitshilfe der Caritas zur Freizügigkeit von Unionsbürger*innen und zum Zugang zu Transferleistungen (Stand: Oktober 2018).
  • Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbandes zu den Ansprüchen auf Leistungen der Existenzsicherung für Unionsbürger*innen (Stand: September 2017).
  • Rechtsprechungsübersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zum Sozialleistungsausschluss für Unionsbürgerinnen und –bürger (Stand: Dezember 2021).
  • Beitrag im Asylmagazin von Claudius Voigt: „Aushungern“ als Instrument der Migrationskontrolle? Der Ausschluss von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern von existenzsichernden Leistungen (Stand: Januar/Februar 2017).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zu den Materialien und Arbeitshilfen des Berliner Flüchtlingsrats.
  • Link zur Übersichtsseite von basiswissen.asyl.net zu Sozialleistungen.

Bitte beachten:

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.