Die Daueraufenthaltsrichtlinie vom 25.11.2003 regelt den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen – also Personen, die nicht Unionsbürgerinnen oder –bürger oder Familienangehörige sind - und sich seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in einem EU-Land (ausgenommen Dänemark, Großbritannien, Irland) aufhalten. Durch die Änderungsrichtlinie vom 11.05.2011 wurde der Anwendungsbereich der Daueraufenthaltsrichtlinie auf Personen, die internationalen Schutz genießen, ausgedehnt.
Link zur Richtlinie (deutsche Version)
Link zur Richtlinie (andere Sprachen)
Ergänzend dazu:
Änderungsrichtlinie (2011/51/EU) vom 11.05.2011
UNHCR-Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen der EU-Kommission vom 29.02.2008
Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Daueraufenthaltsrichtlinie vom 06.06.2007