Unter Resettlement versteht man die dauerhafte Neuansiedlung von Geflüchteten in einem anderen als dem Erstaufnahmestaat. Schutzbedürftige, bei denen sowohl eine Rückkehr in ihr Heimatland als auch eine Integration in ihrem aktuellen Zufluchtsstaat in absehbarer Zeit ausgeschlossen sind, sollen die Möglichkeit erhalten, in einen aufnahmebereiten Staat legal einzureisen und sich dort dauerhaft niederzulassen.
Die Umsiedlung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR). Geflüchtete, die im Rahmen des Resettlement-Programms nach Deutschland kommen, erhalten einen Aufenthaltstitel gemäß § 23 Abs. 4 AufenthG.
Stand: Oktober 2022
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