Kurzfristige Aufnahmeprogramme

In Hinblick auf akute Krisensituationen in bestimmten Ländern kann Deutschland Geflüchtete über das humanitäre Aufnahmeverfahren nach § 23 Abs. 2 AufenthG aufnehmen.

Dafür ordnet das Bundesinnenministerium in Abstimmung mit den Ländern an, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestimmten Personen eine Aufnahmezusage erteilt. Diese erhalten sodann zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die jedoch verlängert werden kann.

Diese sogenannten temporären humanitären Aufnahmeprogramme des Bundes wurden durch Aufnahmeprogramme der Länder ergänzt. Seit 2013 haben alle Bundesländer mit Ausnahme Bayerns eigene Landesaufnahmeprogramme für Menschen aus Syrien und / oder dem Irak eingeführt. Dabei handelte es sich überwiegend um privat finanzierte Aufnahmeprogramme, die teilweise noch fortbestehen. Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, können so ihre Angehörigen nach Deutschland nachholen, sofern sie sich verpflichten, die Kosten für Einreise und Aufenthalt zu tragen (Verpflichtungserklärung). Die aufzunehmenden Personen erhalten dann zunächst eine befristete Aufenhaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG mit Möglichkeit der Verlängerung.

Stand: Oktober 2022

Materialien

  • Übersicht (extern) zu den laufenden Bundes- und Landesaufnahmeprogrammen.
  • Beitrag im Asylmagazin von Eva Lutter, Vanessa Zehnder und Elena Knezvic: Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme - Rahmenbedingungen und Herausforderungen der aktuellen Aufnahmeverfahren in der Praxis (Stand: Januar/Februar 2018).
  • Beitrag im Asylmagazin von Meike Riebau und Carsten Hörich: Der Streit um die Verpflichtungserklärung geht weiter (Stand: Juli/August 2017).
  • Fokusstudie „Resettlement und humanitäre Aufnahme in Deutschland“ der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (Stand: 2016).
  • weitere Materialien

Links

  • Link zur Webseite www.resettlement.de: Informationen zu Aufnahmeprogrammen.
  • Link zur Übersichtsseite von UNHCR zu Resettlement und humanitärer Aufnahme.

Bitte beachten:

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