Das Beratungsmanual soll nach eigenen Angaben einen groben Überblick über das Thema geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Informiert wird zunächst darüber, wie vulnerable Gruppen in den Rechtsakten der EU definiert werden – nämlich als "Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme" (Art. 2 Bst. k Aufnahmerichtlinie, RL 2013/33/EU) bzw. "Antragsteller, die besondere Verfahrensgarantien benötigen" (Art. 2 Bst. d Asylverfahrensrichtlinie, RL 2013/32/EU). Anschließend wird erläutert, welche Personen in den Richtlinien ausdrücklich als besonders schutzbedürftige Gruppen genannt werden und welche Rechte sie daraus ableiten können. Weitere Abschnitte der Broschüre befassen sich damit, wie besondere Schutzbedürftigkeit identifiziert werden kann und wie vulnerabilitätssensibel beraten werden kann.