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Neue Handreichung für die Beratung vulnerabler Asylsuchender

Der Verein IBIS e.V. hat eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis veröffentlicht. Die Handreichung gibt einen Überblick über die Gruppe der sogenannten vulnerablen Asylsuchenden und darüber, wie Schutzsuchende als Angehörige dieser Gruppe identifiziert werden können.

Das Beratungsmanual soll nach eigenen Angaben einen groben Überblick über das Thema geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Informiert wird zunächst darüber, wie vulnerable Gruppen in den Rechtsakten der EU definiert werden – nämlich als "Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme" (Art. 2 Bst. k Aufnahmerichtlinie, RL 2013/33/EU) bzw. "Antragsteller, die besondere Verfahrensgarantien benötigen" (Art. 2 Bst. d Asylverfahrensrichtlinie, RL 2013/32/EU). Anschließend wird erläutert, welche Personen in den Richtlinien ausdrücklich als besonders schutzbedürftige Gruppen genannt werden und welche Rechte sie daraus ableiten können. Weitere Abschnitte der Broschüre befassen sich damit, wie besondere Schutzbedürftigkeit identifiziert werden kann und wie vulnerabilitätssensibel beraten werden kann.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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