Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) begleitete die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es enthält demnach Vorschriften über das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie zum Verhältnis zum ehemaligen Reichsrecht und den Landesgesetzen. Daneben regelt es das internationale Privatrecht und enthält etliche Übergangsbestimmungen.