Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) enthält Vorgaben für die Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Relevant kann das Gesetz insbesondere für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe werden, da es festlegt, dass eine Rechtsberatung nur unter Anleitung einer Volljuristin oder eines Volljuristen erfolgen darf.