Das Beratungshilfegesetz (BerHG) regelt die Rechtsberatungshilfe im außergerichtlichen Verfahren sowie im obligatorischen Güteverfahren. Diese stellt eine Sozialleistung für Personen dar, die sich eine rechtliche Beratung oder Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht leisten könne. Für die finanzielle Unterstützung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kommt dagegen die Prozesskostenhilfe in Betracht.