Die Zivilprozessordnung (ZPO) trifft maßgebliche Regelungen zum gerichtlichen Verfahren in Zivilprozessen, also zum Beispiel zu Zuständigkeiten, Partei- und Prozessfähigkeit, Prozesskosten sowie zu den Verfahrensarten.
Die ZPO enthält insbesondere auch Regelungen zur Prozesskostenhilfe, über die bedürftige Personen eine finanzielle Unterstützung durch Durchführung des Gerichtsverfahrens erhalten können (vgl. §§ 114 ff. ZPO).